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   BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09   

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BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09 (https://dejure.org/2010,22587)
BPatG, Entscheidung vom 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09 (https://dejure.org/2010,22587)
BPatG, Entscheidung vom 04. August 2010 - 26 W (pat) 147/09 (https://dejure.org/2010,22587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Core" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Core" - Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Core" - Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Dass - wie von der Anmelderin geltend gemacht - unter den von ihr beanspruchten und zurückgewiesenen Warenoberbegriff "Druckereierzeugnisse" auch solche fallen, die sich nicht mit Fragen der Computertechnologie befassen, schließt die Eignung zur Beschreibung der angemeldeten Marke ebenfalls nicht aus; denn wenn die Markenanmeldung Oberbegriffe von Waren aufweist, steht § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG einer Eintragung für die Oberbegriffe auch dann entgegen, wenn - wie hier - zwar für einen Teil der darunter fallenden Waren ein beschreibender Charakter der Marke zu verneinen ist, unter diese Oberbegriffe jedoch weitere Waren - wie hier Computerbücher und -zeitschriften - zu subsumieren sind, für welche die Marke beschreibend ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2006, 850, 856 f., Nr. 36 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Die Monopolisierung einer solchen Angabe zu Gunsten eines einzelnen Unternehmens ist deshalb nicht zulässig (EuGH GRUR 1999, 723, 725 - Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Deshalb kommt es für die Schutzfähigkeit einer Angabe nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber des Anmelders auf diese Angabe zur Beschreibung angewiesen sind oder ob noch andere gleichwertige oder sogar gebräuchlichere Ausdrücke zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674, 676 ff., Nr. 57 und 101 - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 900, 902, Nr. 22 - SPA II).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Bei fremdsprachigen Angaben kommt es darauf an, ob die beteiligten inländischen Verkehrskreise im Stande sind, die Bedeutung des fremdsprachigen Wortes zu erkennen (EuGH GRUR 2006, 411, 413, Nr. 32 - Matratzen Concord/Hukla).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Deshalb kommt es für die Schutzfähigkeit einer Angabe nicht darauf an, ob mögliche Wettbewerber des Anmelders auf diese Angabe zur Beschreibung angewiesen sind oder ob noch andere gleichwertige oder sogar gebräuchlichere Ausdrücke zur Verfügung stehen (EuGH GRUR 2004, 674, 676 ff., Nr. 57 und 101 - Postkantoor; BGH GRUR 2008, 900, 902, Nr. 22 - SPA II).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Ob eine derartige Bedeutungsvielfalt vorliegt, darf aber nicht abstrakt-lexikalisch beurteilt werden, sondern muss im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen werden (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Bei dieser erforderlichen markenrechtlichen Sichtweise kann sich der Kreis lexikalisch möglicher Begriffsgehalte auf einen im Vordergrund stehenden Sinngehalt reduzieren (BGH GRUR 2003, 882, 883 - Lichtenstein).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Nachdem der Eintragung der angemeldeten Marke für die versagten Waren der Klasse 16 das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entgegensteht, kann die von der Markenstelle offen gelassene Frage, ob der angemeldeten Marke für die nämlichen Waren die erforderliche Unterscheidungskraft zukäme, weiterhin dahingestellt bleiben, da die Eintragung bereits zu versagen ist, wenn auch nur eines der in § 8 MarkenG aufgeführten Schutzhindernisse vorliegt (EuGH GRUR 2003, 58 - DKV).
  • BPatG, 24.07.2007 - 24 W (pat) 28/06

    Rapido

    Auszug aus BPatG, 04.08.2010 - 26 W (pat) 147/09
    Dabei muss der Formulierung "und/oder" entnommen werden, dass auch das Verständnis der am Handel beteiligten Fachkreise allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (BPatG MarkenR 2007, 527 - Rapido).
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